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 Denkmalschutz

Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Denkmalschutz ist eine sonderordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.

Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.

Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in Wassenberg umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.

Die im Bereich der Stadt Wassenberg eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Stadt Wassenberg eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

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Zuständige Einrichtung

Bauamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: info@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fuhrmann:
Tel: 02432 4900-503
Denkmalschutz

Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Denkmalschutz ist eine sonderordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.

Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.

Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in Wassenberg umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.

Die im Bereich der Stadt Wassenberg eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Stadt Wassenberg eingesehen werden.

https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8113/show
Bauamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-0
Fax 02432 4900-119

Herr

Fuhrmann

N02

02432 4900-503