Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wassenberg ist bemüht, ihr Serviceportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 4 BITV NRW in Verbindung mit § 10b BGG NRW gilt für das Serviceportal in der Domain "service.wassenberg.de" inklusive aller Unterseiten. Ausgenommen von dieser Erklärung sind die Online-Assistenten der Firma Form-Solutions. Hierzu finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf des Assistenten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Serviceportal ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nicht komplett vereinbar.
Die technische Basis des Serviceportals (Struktur, Navigation, Anmeldung, Kontaktformulare) entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Für die Städteregion Aachen wurde das seinerzeit eingesetzte Portal beispielsweise am 25.08.2017 auf Barrierefreiheit durch einen unabhängigen Prüfer getestet und als gut zugänglich bewertet (nachlesbar im dortigen BITV-Prüfbericht).
Das Testergebnis ist zu großen Teilen auf das Serviceportal der Stadt Wassenberg übertragbar. Ausnahmen stellen das gewählte Design (Farben) sowie die Inhalte dar. Hinsichtlich der Farben beträgt die Contrast Ratio 7.61:1 (Blau auf Weiß), was den Standards der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1; bis zur Stufe AAA) entspricht. Dies gilt für Texte in Schwarz auf weißem Hintergrund, für die die höchste Kontraststufe gegeben ist.
Bezüglich der HTML-Codierung wird bei neuen Texten auf die verfügbaren Formatierungen von Überschriften geachtet. Alte Inhalte, bei denen dies noch nicht der Fall ist, werden sukzessive umgesetzt. Die im Service-Portal genutzten aufklappbaren Boxen, das Suchfeld, das Menü sowie die Übersichten auf der Startseite sind per Tastatur steuerbar, soweit eine Maus nicht bedient werden kann.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Serviceportal angebotene Dokumente wie PDF- oder Word-Dateien sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei zum Teil noch um Alt-Bestände, die schrittweise angepasst werden. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung.
Als Alternative zu den nicht barrierefreien PDF-Anträgen werden im Serviceportal sukzessive Online-Assistenten zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Assistenten wird zwar prioritär verfolgt, aber aufgrund der Menge und teilweise komplexen Inhalte ebenfalls noch Zeit in Anspruch nehmen. Die Assistenten sind weitestgehend barrierefrei. Eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit ist bei Aufruf eines Assistenten verfügbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.04.2022 erstellt und zuletzt am 20.01.2025 aktualisiert.
Um die Richtigkeit der Aussagen zu gewährleisten, wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 für ein vergleichbares Portal eine von Dritten vorgenomme Bewertung sowie für das Serviceportal der Stadt Wassenberg eine Selbstbewertung durchgeführt. Nachdem das Theme des Portals Ende 2024 erneuert wurde, ist ein weiterer Selbsttest beabsichtigt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unser Serviceportal auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über das allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden Sie eine E-Mail an digitalisierung@wassenberg.de.
Ihr Ansprechpartner zu Digitalisierungsthemen:
Martin Beckers
Stadt Wassenberg
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Tel.: 02432/4900-100
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie über den oben angegeben Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de