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Bildungs- und Teilhabepaket
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Zur Antragstellung ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.
Was genau wird gefördert?
- Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
- Hartz IV/Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und
- bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten.
Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt. Ausnahme: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag.
Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge können Sie unter Links als PDF-Datei herunter laden.
Kann ich mehrere Leistungen beantragen?
Es ist durchaus möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Zuständige Kontaktpersonen:
- Wohngeld: Frau Schlösser
- Asyl: Frau Stumm
- Grundsicherung: Frau Hartmann/Frau Minkenberg
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: sozialamt@wassenberg.de