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 Bauantrag/Baugenehmigung

Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Stadt Wassenberg hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.

Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung

Unterlagen

Für den Bauantrag selbst gibt es amtliche Formulare. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens, aber auch nach seinem Standort. Lassen Sie sich hierüber am besten im Vorfeld beraten.

Kosten

je nach Bauvorhaben

Bauantrag/Baugenehmigung

Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Stadt Wassenberg hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.

Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/

Für den Bauantrag selbst gibt es amtliche Formulare. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens, aber auch nach seinem Standort. Lassen Sie sich hierüber am besten im Vorfeld beraten.

je nach Bauvorhaben

https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7793/show
Kreisverwaltung Heinsberg - Bauaufsicht - Technik
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-0

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Fuhrmann

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02432 4900-503