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Bauantrag/Baugenehmigung
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Stadt Wassenberg hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung
Unterlagen
Für den Bauantrag selbst gibt es amtliche Formulare. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens, aber auch nach seinem Standort. Lassen Sie sich hierüber am besten im Vorfeld beraten.
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Zuständige Einrichtung
Kreisverwaltung Heinsberg - Bauaufsicht - Technik
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Stadt Wassenberg hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
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Für den Bauantrag selbst gibt es amtliche Formulare. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens, aber auch nach seinem Standort. Lassen Sie sich hierüber am besten im Vorfeld beraten.
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https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7793/showHerr
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