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 Hundebiss, Anzeige erstatten

Unabhängig von der privatrechtlichen Verfolgung einer Schädigung durch einen Hund (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und den eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann ein solcher Vorfall auch ordnungsrechtlich aufgegriffen werden, um die Hundehaltung an sich zu überprüfen.

Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 bis 6 LHundG NRW gelten Hunde unter anderem als gefährlich,

  • die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
  • mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
  • die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah
  • die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
  • die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder
  • die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Bei der Gefährlichkeitsfeststellung nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW kommt es nicht zwingend darauf an, ob ein Biss Verletzungen hergerufen hat. Die Formulierung „gebissen“ im Sinne dieser Norm setzt nicht zwingend ein Verletzungsergebnis voraus.

Anzeige

Wenn Sie eine Anzeige einer Verletzung durch einen Hund erstatten wollen, benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse (Sie müssen sich als Zeuge zur Verfügung halten);
  • ggf. zusätzlich Namen und Anschrift der geschädigten Person;
  • Name und Anschrift des Hundehalters- soweit sie Ihnen bekannt sind;
  • Ort und Zeitpunkt des Vorfalls;
  • genaue Schilderung des Vorfalls und des Ablaufs des Geschehens;
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen;
  • Beschreibung und Umfang des Schadens.

Strafanzeige

Ein Hinweis, ob und ggf. bei welcher Dienststelle Sie in dieser Sache bereits eine Strafanzeige gestellt haben, ist für die weitere Bearbeitung der Sache hilfreich. Falls Sie noch keine Anzeige erstattet haben, empfehlen wir, dies unverzüglich nachzuholen.

Rechtsgrundlagen

LHundG NRW

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Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305
Hundebiss, Anzeige erstatten

Unabhängig von der privatrechtlichen Verfolgung einer Schädigung durch einen Hund (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und den eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann ein solcher Vorfall auch ordnungsrechtlich aufgegriffen werden, um die Hundehaltung an sich zu überprüfen.

Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 bis 6 LHundG NRW gelten Hunde unter anderem als gefährlich,

  • die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
  • mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
  • die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah
  • die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
  • die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder
  • die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Bei der Gefährlichkeitsfeststellung nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW kommt es nicht zwingend darauf an, ob ein Biss Verletzungen hergerufen hat. Die Formulierung „gebissen“ im Sinne dieser Norm setzt nicht zwingend ein Verletzungsergebnis voraus.

Anzeige

Wenn Sie eine Anzeige einer Verletzung durch einen Hund erstatten wollen, benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse (Sie müssen sich als Zeuge zur Verfügung halten);
  • ggf. zusätzlich Namen und Anschrift der geschädigten Person;
  • Name und Anschrift des Hundehalters- soweit sie Ihnen bekannt sind;
  • Ort und Zeitpunkt des Vorfalls;
  • genaue Schilderung des Vorfalls und des Ablaufs des Geschehens;
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen;
  • Beschreibung und Umfang des Schadens.

Strafanzeige

Ein Hinweis, ob und ggf. bei welcher Dienststelle Sie in dieser Sache bereits eine Strafanzeige gestellt haben, ist für die weitere Bearbeitung der Sache hilfreich. Falls Sie noch keine Anzeige erstattet haben, empfehlen wir, dies unverzüglich nachzuholen.

https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7528/show
Ordnungsamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg

Frau

Damerau

Bürgerbüro

02432 4900-305

Frau

Minkenberg (Bürgerbüro)

Bürgerbüro Platz 1

02432 4900-303