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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Die Arztwahl ist frei.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist im Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Unterlagen

Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass

Bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus!) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305
Frau Schmitz:
Tel: 02432 4900-304
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Die Arztwahl ist frei.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist im Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass

Bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus!) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

Grüner Schein https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7522/show
Einwohnermeldeamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-310
Fax 02432 4900-119

Frau

Damerau

Bürgerbüro

02432 4900-305

Frau

Schmitz

Bürgerbüro

02432 4900-304

Frau

Minkenberg (Bürgerbüro)

Bürgerbüro Platz 1

02432 4900-303