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Wohnsitz ummelden
Ziehen Sie innerhalb der Stadt Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
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https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7521/show
Termine für das Einwohnermeldeamt können online über die Terminbuchungsseite oder auch telefonisch unter 02432/4900-0 vereinbart werden (Kontingent ist begrenzt). Zudem besteht jedoch die Möglichkeit, ohne Termin das Rathaus aufzusuchen. In diesem Fall kann mit einer Wartezeit zu rechnen sein.