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 Wohnsitz ummelden

Ziehen Sie innerhalb der Stadt Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Unterlagen

Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305
Frau Schmitz:
Tel: 02432 4900-304
Frau von den Driesch:
Tel: 02432 4900-303