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Ziehen Sie innerhalb der Stadt Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Umzug https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7521/showFrau
Damerau
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Frau
Schmitz
Bürgerbüro
Frau
Minkenberg (Bürgerbüro)
Bürgerbüro Platz 1