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 Wohnsitz ummelden

Ziehen Sie innerhalb der Stadt Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Unterlagen

Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305
Frau Schmitz:
Tel: 02432 4900-304
Wohnsitz ummelden

Ziehen Sie innerhalb der Stadt Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung

Umzug https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7521/show
Einwohnermeldeamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-310
Fax 02432 4900-119

Frau

Damerau

Bürgerbüro

02432 4900-305

Frau

Schmitz

Bürgerbüro

02432 4900-304

Frau

Minkenberg (Bürgerbüro)

Bürgerbüro Platz 1

02432 4900-303