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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Wassenberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten:

  • Frau Hartmann, Anfangsbuchstabe Nachname: A-Sb
  • Frau Minkenberg, Anfangsbuchstabe Nachname: Sch-Z