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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Wassenberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Rechtsgrundlagen
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII)
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten:
- Frau Hartmann, Anfangsbuchstabe Nachname: A-Sb
- Frau Minkenberg, Anfangsbuchstabe Nachname: Sch-Z
Weiterführende Links
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: sozialamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Wassenberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII)
Zuständigkeiten:
- Frau Hartmann, Anfangsbuchstabe Nachname: A-Sb
- Frau Minkenberg, Anfangsbuchstabe Nachname: Sch-Z