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Eheschließungen
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Sie können Ihre Ehe nur nach Terminvereinbarung anmelden.
Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten sinngemäß die unten gemachten Ausführungen.
Zum Heiraten gehören immer zwei.
Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.
Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?
Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.
Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich.
Hochzeitstermine:
Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.
Zusätzlich können Sie an jedem 2. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr heiraten.
Örtlichkeiten:
- Trauzimmer im Rathaus
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Trauzimmer in der Burg Wassenberg
Was ist nach der Trauung zu beachten?
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reispasses bei dem Einwohnermeldeamt beantragen.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen.
Bitte denken Sie auch daran Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Eheurkunde.
Unterlagen
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
- wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
- wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als 14 Tage). Die entfällt bei Wohnsitz in Wassenberg.
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate)
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis
Kosten
- 40,00 Euro Anmeldung
- 66,00 Euro Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
- 66,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 66,00 Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 10,00 Euro Eheurkunde, 5,00 Euro jede weitere Urkunde
- 9,00 Euro Namensänderungsbescheinigung (nur bei Namensänderung)
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: standesamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Sie können Ihre Ehe nur nach Terminvereinbarung anmelden.
Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten sinngemäß die unten gemachten Ausführungen.
Zum Heiraten gehören immer zwei.
Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.
Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?
Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.
Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich.
Hochzeitstermine:
Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.
Zusätzlich können Sie an jedem 2. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr heiraten.
Örtlichkeiten:
- Trauzimmer im Rathaus
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Trauzimmer in der Burg Wassenberg
Was ist nach der Trauung zu beachten?
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reispasses bei dem Einwohnermeldeamt beantragen.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen.
Bitte denken Sie auch daran Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Eheurkunde.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
- wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
- wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als 14 Tage). Die entfällt bei Wohnsitz in Wassenberg.
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate)
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis