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Bestattungswesen
Die Beerdigung eines Toten findet auf dem Friedhof statt, als Erdbestattung oder nach einer Einäscherung in einem Urnengrab bzw. einer Urnenwand. Der Arzt stellt einen Totenschein aus. Der Totenschein wird beim Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls und den dann auszustellenden Sterbeurkunden benötigt. Für den Transport des Toten zur Leichenhalle, für die Einsargung und Aufbahrung des Toten muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden. Soll eine Einäscherung stattfinden, so ist die Überführung in ein Krematorium notwendig. Eine Sonderbestattungsart ist die Seebestattung. Die Organisation übernimmt das Beerdigungsinstitut. Beerdigungsinstitute sind private Unternehmen, die im Falle eines Todes die Beerdigung organisieren und umfangreiche Arbeiten übernehmen, wie z.B. den Transport des Verstorbenen zur Leichenhalle, Aufbahrung und Einsargung des Toten und die Erledigung sämtlicher Formalitäten.
Beisetzungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Beisetzungen müssen in der Regel innerhalb von 10 Tagen vorgenommen werden; sie dürfen jedoch nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Für die Pflege der öffentlichen Wege und Plätze ist der Baubetriebshof zuständig. Tel.: 02432/939506
Rechtsgrundlagen
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg
Kosten
Für durchgeführte Leistungen der Stadt Wassenberg werden gemäß der gültigen Friedhofsgebührensatzung die angefallenen Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: standesamt@wassenberg.de