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Bestattungswesen

Beschreibung

Die Beerdigung einer verstorbenen Person erfolgt auf dem Friedhof und kann als Erdbestattung oder nach einer Einäscherung in einem Urnengrab bzw. einer Urnenwand erfolgen.

Eine Ärztin oder ein Arzt stellt zuvor einen Totenschein aus. der beim Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls und den dann auszustellenden Sterbeurkunden benötigt wird.

Für den Transport der verstorbenen Person zur Leichenhalle und die Einsargung und Aufbahrung der verstorbenen Person muss ein Beerdigungsinstitut beauftragt werden. Soll eine Einäscherung stattfinden, so ist die Überführung in ein Krematorium notwendig. Eine Sonderbestattungsart ist die Seebestattung.

Die Organisation übernimmt das Beerdigungsinstitut. Beerdigungsinstitute sind private Unternehmen, die im Falle eines Todes die Beerdigung organisieren und umfangreiche Arbeiten übernehmen, wie z. B. den Transport des Verstorbenen zur Leichenhalle, Aufbahrung und Einsargung des Toten und die Erledigung sämtlicher Formalitäten.

Beisetzungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Beisetzungen müssen in der Regel innerhalb von 10 Tagen vorgenommen werden; sie dürfen jedoch nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Für die Pflege der öffentlichen Wege und Plätze ist der Baubetriebshof (Telefon: 02432/4900-560) zuständig.

Zum Gesamtverständnis wurde durch das Friedhofsamt eine Informationsbroschüre erstellt, mit der Rat suchende Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung zum Thema Friedhof und Bestattungen erhalten und insbesondere offene Fragen für Entscheidungen vor und nach einem Sterbefall beantwortet werden (siehe Download-Bereich). 

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg

Für durchgeführte Leistungen der Stadt Wassenberg werden gemäß der gültigen Friedhofsgebührensatzung die angefallenen Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen