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Wohnsitz anmelden
Wer in Wassenberg eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Einwohnermeldeamt anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Anmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung).
Das Formular für die Wohnungsanmeldung sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis, da eine Anschriftenänderung erfolgen muss
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer in Wassenberg eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Einwohnermeldeamt anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Anmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung).
Das Formular für die Wohnungsanmeldung sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis, da eine Anschriftenänderung erfolgen muss
Wohnungsgeberbestätigung
https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7424/show
Termine für das Einwohnermeldeamt können online über die Terminbuchungsseite oder auch telefonisch unter 02432/4900-0 vereinbart werden (Kontingent ist begrenzt). Zudem besteht jedoch die Möglichkeit, ohne Termin das Rathaus aufzusuchen. In diesem Fall kann mit einer Wartezeit zu rechnen sein.