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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen

Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldstelle der Stadt Wassenberg gerne zur Verfügung.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch online beantragen.

 

Die Online-Antragstellung erfolgt über den folgenden Link:

Wohngeld Online beantragen

 

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz‐Grundverordnung (DS‐GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Bitte beachten Sie folgenden Link bezüglich (DS‐GVO) für das Wohngeld: Anlage Hinweise zum Datenschutz

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u.a.

Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls.

  • Miet- bzw. Untermietvertrag
  • Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
  • Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
  • Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
  • ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
  • (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
  • ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
  • ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld