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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen
Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldstelle der Stadt Wassenberg gerne zur Verfügung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch online beantragen.
Die Online-Antragstellung erfolgt über den folgenden Link:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz‐Grundverordnung (DS‐GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Bitte beachten Sie folgenden Link bezüglich (DS‐GVO) für das Wohngeld: Anlage Hinweise zum Datenschutz
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u.a.
Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls.
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
- Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Weiterführende Links
Downloads
- Antrag auf Mietzuschuss
- Hinweise zum Wohngeldantrag
- Hinweise zum Antrag auf Lastenzuschuss
- Antrag Lastenzuschuss
- Erklärung Zusatzeinkünfte
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als drei Personen
- Verdienstbescheinigung
- Anlage bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage zum Antrag bei Untervermietung oder Vermietung
- Anlage zum Antrag Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Lastenzuschuss)
- Selbstauskunft Selbstständige
- Anlage Selbstauskunft Selbstständige
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: wohngeldstelle@wassenberg.de