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Hausnummerierung
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummernbezeichnungen für Gebäude amtlich vergeben.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist nach §126 (3) Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen.
Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung, Lesbarkeit, Art und Farbgestaltung entnehmen Sie bitte der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Wassenberg.
Die Amtliche Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers, auf Grund einer Baubeginnanzeige oder vier Wochen nach den planungsrechtlichen Eintragungen in einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Haus erfolgt.
Hausnummernbescheinigung
Bei Bedarf wird eine Hausnummernbescheinigung für Banken, Behörden auf schriftlichen Antrag über die amtl. Lagebezeichnung erteilt.
Rechtsgrundlagen
BauGB
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wassenberg
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummernbezeichnungen für Gebäude amtlich vergeben.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist nach §126 (3) Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen.
Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung, Lesbarkeit, Art und Farbgestaltung entnehmen Sie bitte der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Wassenberg.
Die Amtliche Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers, auf Grund einer Baubeginnanzeige oder vier Wochen nach den planungsrechtlichen Eintragungen in einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Haus erfolgt.
Hausnummernbescheinigung
Bei Bedarf wird eine Hausnummernbescheinigung für Banken, Behörden auf schriftlichen Antrag über die amtl. Lagebezeichnung erteilt.
BauGB
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wassenberg