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Gewerbean-, um-, abmeldung
Eine Gewerbeanmeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie in Wassenberg einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Wassenberg verlegen. Eine Anmeldung nehmen Sie auch bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft vor.
Eine Gewerbeummeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie die Tätigkeit Ihres Gewerbebetriebes ändern oder erweitern oder den Betrieb innerhalb von Wassenberg verlegen.
Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Wassenberg vollständig einstellen, den Betrieb in eine andere Stadt verlegen oder lediglich ein Gesellschafter aus Ihrer Personengesellschaft austritt.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte, Kiosk etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb, evtl. auch in der eigenen Wohnung, führen. Dabei wird unterschieden, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschafften, OHG, KG) sind alle Gesellschafter anmeldepflichtig. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Firma selbst vom Geschäftsführer anzumelden.
Wann ist anzuzeigen?
Gleichzeitig mit dem Beginn, der Änderung, Erweiterung, Betriebssitzverlegung oder Aufgabe ist eine entsprechende Gewerbemeldung vorzunehmen. Eine Übergangszeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Wie ist anzuzeigen?
Für die Gewerbeanzeigen gibt es bundeseinheitliche Vordrucke, siehe Onlinedienstleistung. Die Gewerbeanzeige muss eigenständig unterschrieben werden.
Zudem ist die Antragsstellung auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich, Link siehe Onlinedienstleistung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, e. K.)
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer "GmbH in Gründung"
Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist
Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
Kosten
Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt. Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden folgende Gebühren erhoben:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €
Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Kostenpflichtig
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Gewerbeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: gewerbe@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Gewerbeanmeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie in Wassenberg einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Wassenberg verlegen. Eine Anmeldung nehmen Sie auch bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft vor.
Eine Gewerbeummeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie die Tätigkeit Ihres Gewerbebetriebes ändern oder erweitern oder den Betrieb innerhalb von Wassenberg verlegen.
Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie vornehmen, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Wassenberg vollständig einstellen, den Betrieb in eine andere Stadt verlegen oder lediglich ein Gesellschafter aus Ihrer Personengesellschaft austritt.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte, Kiosk etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb, evtl. auch in der eigenen Wohnung, führen. Dabei wird unterschieden, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschafften, OHG, KG) sind alle Gesellschafter anmeldepflichtig. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Firma selbst vom Geschäftsführer anzumelden.
Wann ist anzuzeigen?
Gleichzeitig mit dem Beginn, der Änderung, Erweiterung, Betriebssitzverlegung oder Aufgabe ist eine entsprechende Gewerbemeldung vorzunehmen. Eine Übergangszeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Wie ist anzuzeigen?
Für die Gewerbeanzeigen gibt es bundeseinheitliche Vordrucke, siehe Onlinedienstleistung. Die Gewerbeanzeige muss eigenständig unterschrieben werden.
Zudem ist die Antragsstellung auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich, Link siehe Onlinedienstleistung.
Gewerbeordnung
Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, e. K.)
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer "GmbH in Gründung"
Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist
Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7351/show