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Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
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Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
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- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
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