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Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
Voraussetzungen
Wenn Sie in Wassenberg geboren sind, Sie in Wassenberg geheiratet haben oder ein Sterbefall in Wassenberg beurkundet wurde, dann ist das Standesamt Wassenberg für die Ausstellung dieser Urkunde zuständig.
Kosten
- 10,00 € für die erste Urkunde
- 5,00 € für jede weitere Urkunde
Weitere Informationen
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:
- Geburten für die letzten 110 Jahre,
- Eheschließungen für die letzten 80 Jahre und
- Sterbefälle der letzten 30 Jahre.
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: standesamt@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
Wenn Sie in Wassenberg geboren sind, Sie in Wassenberg geheiratet haben oder ein Sterbefall in Wassenberg beurkundet wurde, dann ist das Standesamt Wassenberg für die Ausstellung dieser Urkunde zuständig.
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:
- Geburten für die letzten 110 Jahre,
- Eheschließungen für die letzten 80 Jahre und
- Sterbefälle der letzten 30 Jahre.