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 Aufbruchanzeige

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular ausschließlich von Unternehmen auszufüllen ist.

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen. 

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchsgenehmigung gestellt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

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Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: info@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Hanrath:
Tel: 02432 4900-543
Frau Caron:
Tel: 02432 4900-544
Aufbruchanzeige

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchsgenehmigung gestellt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

Straße, Baumaßnahme https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/637733/show
Tiefbauamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-0
Fax 02432 4900-119

Herr

Hanrath

108

02432 4900-543

Frau

Caron

107

02432 4900-544