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 Seniorenveranstaltungen Förderung/Zuschuss

Der Kreis Heinsberg fördert Seniorenveranstaltungen nach seinen Richtlinien über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit 2,05 EUR pro Zuschuss berechtigter Person. Für den Bereich der Stadt Wassenberg sind Zuschussanträge beim Fachbereich Ordnung und Soziales zu stellen. Eine Bewilligung und Auszahlung erfolgt von dort.

 

Rechtsgrundlagen

Richtlinien über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege des Kreises Heinsberg

Voraussetzungen

  • Der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind.
  • Förderfähig sind nur Veranstaltungen mit altenpflegerischer Zielsetzung.
  • Die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein.
  • Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Kreises Heinsberg gewährt.
  • Die Gewährung des Zuschusses erfolgt ausschließlich auf Antrag; der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift) an die Stadtverwaltung Wassenberg zu richten.

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hartmann:
Tel: 02432 4900-404
Frau Minkenberg:
Tel: 02432 4900-408