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 Aussiedlerangelegenheiten

In vielen Fällen ist von Spätaussiedlern noch die Spätaussiedlerbescheinigung zu beantragen. Diesen Nachweis nannte man früher Vertriebenenausweis. Eine Beantragung muss bei der Stadtverwaltung erfolgen. Die Spätaussiedlerbescheinigung, mit der Sie wichtige Leistungen für Aussiedler in Anspruch nehmen können, ist z.B. von Bedeutung

  • für die Versorgung mit Wohnraum
  • für die Gewährung von Wohngeld
  • für die Gewährung von Einrichtungsdarlehen
  • für die Anerkennung Ihrer Prüfungen und Befähigungsnachweise
  • für die Leistungen der Renten- und Unfallversicherung
  • für die Inanspruchnahme von Lastenausgleich
  • für Ansprüche auf steuerliche Vergünstigungen
  • für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Garantiefonds
  • für die Sprachförderung
  • für die Förderung selbständiger Erwerbstätiger durch Kredite.

Die Spätaussiedlerbescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein Aussiedlungsgebiet wegen ihres Kriegsfolgenschicksals verlassen haben, es sei denn, dass sie nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet haben, ohne von dort vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurück gekehrt zu sein. Haben Sie das Aussiedlungsgebiet nach dem 30. Juni 1990 verlassen, können Sie die Spätaussiedlerbescheinigung nur erhalten, wenn Sie vor dem Verlassen im Aufnahmeverfahren einen Aufnahmebescheid oder eine Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben oder wenn Sie als Ehegatte eines Aussiedlers als Vertriebener gelten.

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: sozialamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gärtner:
Tel: 02432 4900-403
Aussiedlerangelegenheiten

In vielen Fällen ist von Spätaussiedlern noch die Spätaussiedlerbescheinigung zu beantragen. Diesen Nachweis nannte man früher Vertriebenenausweis. Eine Beantragung muss bei der Stadtverwaltung erfolgen. Die Spätaussiedlerbescheinigung, mit der Sie wichtige Leistungen für Aussiedler in Anspruch nehmen können, ist z.B. von Bedeutung

  • für die Versorgung mit Wohnraum
  • für die Gewährung von Wohngeld
  • für die Gewährung von Einrichtungsdarlehen
  • für die Anerkennung Ihrer Prüfungen und Befähigungsnachweise
  • für die Leistungen der Renten- und Unfallversicherung
  • für die Inanspruchnahme von Lastenausgleich
  • für Ansprüche auf steuerliche Vergünstigungen
  • für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Garantiefonds
  • für die Sprachförderung
  • für die Förderung selbständiger Erwerbstätiger durch Kredite.

Die Spätaussiedlerbescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein Aussiedlungsgebiet wegen ihres Kriegsfolgenschicksals verlassen haben, es sei denn, dass sie nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet haben, ohne von dort vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurück gekehrt zu sein. Haben Sie das Aussiedlungsgebiet nach dem 30. Juni 1990 verlassen, können Sie die Spätaussiedlerbescheinigung nur erhalten, wenn Sie vor dem Verlassen im Aufnahmeverfahren einen Aufnahmebescheid oder eine Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben oder wenn Sie als Ehegatte eines Aussiedlers als Vertriebener gelten.

https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19920/show
Sozialamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-0
Fax 02432 4900-119

Frau

Gärtner

007

02432 4900-403