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 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz/Einsatzplanung

Wesentliche Aufgabe im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist es, durch bauliche, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen, Brandgefahren in Gebäuden vorzubeugen. Die Möglichkeiten der Feuerwehr zur Rettung von Personen und zur Durchführung einer wirksamen Brandbekämpfung werden hierbei beurteilt und berücksichtigt.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherstellung der Rettungswege durch bauliche Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Rettungsgeräte der Feuerwehr gelegt. Hierbei werden auch die Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen der Brandverhütung sowie Anlagen und Einrichtungen zur Branderkennung und Alarmierung beurteilt, um im Brandfall die Menschenrettung sowie wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Die entsprechenden Genehmigungsbehörden werden über diese Erfordernisse benachrichtigt und entscheiden abschließend.

 

Brandverhütungsschauen gemäß § 26 BHKG NRW

Die Brandschau ist ein weiteres Instrument des Vorbeugenden Brandschutzes. Brandschauen werden regelmäßig vom Wehrleiter der Feuerwehr Wassenberg durchgeführt. Dabei werden bestehende Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lager mit erhöhten Brand- und Explosionsgefahren hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes überprüft.

Bewertet und beurteilt werden dabei die Faktoren, die - die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen, - die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen oder - bedeutende Sachwerte sowie die Umwelt gefährden - und eine wirksame Brandbekämpfung erschweren.

 

Brandsicherheitswachen gemäß § 27 BHKG NRW

Der Bereich der Brandsicherheitswachen ist ein weiteres Aufgabenfeld im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes. Das Personal der Brandsicherheitswache wird durch die Feuerwehr gestellt und dabei bei seiner Tätigkeit von Zuschauern oft nicht bemerkt. Die Brandsicherheitswache sorgt im Hintergrund für den sicheren Ablauf von größeren Veranstaltungen. Dabei werden schon vor dem Beginn der eigentlichen Veranstaltung die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf ihre Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz überprüft.

 

Weitere Informationen

Weiterhin gehören die Koordinierung angeforderter Brandsicherheitswachen sowie die brandschutztechnische Beurteilung angezeigter Veranstaltungen zum Aufgabengebiet der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Weiterhin wird bei der Genehmigung der Anwendung pyrotechnischer Erzeugnisse bei Aufführungen und Großveranstaltungen die Abteilung beteiligt. Einsatzrelevante Daten werden statistisch erfasst und aufbereitet sowie Einsatzbestätigungen und Auskünfte zu Einsätzen der Feuerwehr erteilt.

Darüber hinaus werden Auskünfte zur Löschwasserversorgung erteilt und Informationen über Mängel der öffentlichen Löschwasserversorgung bearbeitet. Aktuelle Informationen zur Verhütung von Bränden und zum sicheren Verhalten im Falle eines Brandes finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Auskünfte werden darüber hinaus von den Mitarbeitern der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz persönlich oder telefonisch erteilt.

Rechtsgrundlagen

BHKG

Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de