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Straßenreinigung und Winterdienst
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg ist festgelegt, an welchen Straßen im Stadtgebiet die Straßenreinigung und/oder der Winterdienst durchgeführt werden.
Es wird in folgende Reinigungsklassen unterschieden:
- S1: nur Straßenreinigung
- S2: Straßenreinigung und Winterdienst
- S3: nur Winterdienst
- S4: keine Straßenreinigung und kein Winterdienst
Die Straßenreinigung durch den Stadtbetrieb erfolgt grundsätzlich wöchentlich.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksbreite:
- in der Reinigungsklasse S 1 (nur Straßenreinigung) - 1,10 Euro
- in der Reinigungsklasse S 2 (Straßenreinigung und Winterdienst) - 1,50 Euro
- in der Reinigungsklasse S 3 (nur Winterdienst) - 0,40 Euro
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.5@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg ist festgelegt, an welchen Straßen im Stadtgebiet die Straßenreinigung und/oder der Winterdienst durchgeführt werden.
Es wird in folgende Reinigungsklassen unterschieden:
- S1: nur Straßenreinigung
- S2: Straßenreinigung und Winterdienst
- S3: nur Winterdienst
- S4: keine Straßenreinigung und kein Winterdienst
Die Straßenreinigung durch den Stadtbetrieb erfolgt grundsätzlich wöchentlich.
Die Gebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksbreite:
- in der Reinigungsklasse S 1 (nur Straßenreinigung) - 1,10 Euro
- in der Reinigungsklasse S 2 (Straßenreinigung und Winterdienst) - 1,50 Euro
- in der Reinigungsklasse S 3 (nur Winterdienst) - 0,40 Euro
Frau
Gielen
009
Frau
Kempkens
010