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Rattenbekämpfung, Wespen und Hornissen
Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich (§§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz).
Ratten übertragen gefährliche Krankheiten
Ratten sind Überträger gefährlicher Infektionskrankheiten. Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden.
Wo halten sich Ratten auf?
Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen. Besonders auffällig wird das Problem aber auch bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten. Neben den ausgeglichenen Witterungsbedingungen und dem Fehlen natürlicher Feinde ist für diese Veränderung des Lebensraumes hauptsächlich der Mensch verantwortlich.
Großräumige Rattenbekämpfung findet regelmäßig statt!
Die Stadt Wassenberg veranlasst seit Jahren Rattenbekämpfungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich. Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen vergeben. Diese Firma führt ständig Bekämpfungsmaßnahmen z.B. an Uferböschungen, Bahndämmen oder Grünflächen durch. Alle Stellen, an denen Giftköder ausgelegt werden, sind durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Haustiere müssen von diesen Stellen ferngehalten werden.
Helfen Sie mit !
Ratten sind Allesfresser, die überall ihr Auskommen finden. Fleischreste aus der Mülltonne, Speisereste im Gebüsch dienen ihnen ebenso als Nahrung wie der Unrat in der Kanalisation. Vermeiden Sie daher eine Vergrößerung des Nahrungsangebotes für die Ratten und halten folgende Grundregeln ein:
- Keine organischen Abfälle oder Essensreste über die Toilette oder den Spülstein entsorgen.
- Abfälle nur in dafür vorgesehene Abfallbehälter werfen. Abfallbehälter stets fest verschlossen und das Umfeld sauber halten.
- Wildlebende Tiere nicht füttern, denn von nicht aufgenommenen Krümeln und Resten profitieren die Ratten.
- Rohrleitungen in Ordnung halten. So sind Fälle bekannt, in denen Ratten durch schadhafte Rohrleitungen Gänge nach oben gegraben haben oder durch einen verkrusteten Abfluss nach oben geklettert und durch das WC bis in die Wohnung gelangt sind.
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Erhalten Sie Ihr Grundstück in einem Zustand, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost.
Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt u.a. auch die Winterfütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon. Auch eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht. Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.
Dürfen Privatpersonen Rattengift auslegen?
Auf dem eigenen Grundstück dürfen Privatpersonen unter genauer Beachtung der Gebrauchsanweisung und der Vorsichtsmaßnahmen, die im Fachhandel erhältlichen zugelassenen Mittel auslegen.
Bei einem festgestellten Rattenbefall ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, dass Sie das Ordnungsamt der Stadt Wassenberg hierüber rechtzeitig unterrichten. Das Ordnungsamt beauftragt dann ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.
Der richtige Umgang mit der Problematik „Wildbienen, Hummel, Hornissen und Wespen"
Wildbienen, Hummeln und Hornissen unterliegen dem besonderen Schutz. Es ist somit grundsätzlich verboten diesen Tieren nachzustellen, deren Nist-, Brut- Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Eine Befreiung von diesem Verbot muss bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Die gewöhnlichen Wespenarten sind nicht besonders geschützt, daher ist zur Entfernung des Nests keine Genehmigung erforderlich. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an einen Schädlingsbekämpfer, zu finden im Internet oder in den Gelbe Seiten.
Auskunft und Tipps im Umgang mit Wespen, Hornissen, Bienen u.Ä. erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde, Kreis Heinsberg.
Kreis Heinsberg, Untere Naturschutzbehörde
- Herr Delling, Tel.: 02452/13-6139
- Frau Huylebrouck, Tel.: 02452/13-6122
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de