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 Bebauungspläne

Aufbauend auf den mehr allgemeinen und flächenhaften Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan als Satzung die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet der Gemeinde. So wird im Bebauungsplan u.a. folgendes rechtsverbindlich festgesetzt:

  • Die Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
  • Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)
  • Die überbaubare Grundstücksfläche
  • Andere Nutzungen von Flächen (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche) usw.

Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach dem dort genau festgelegten Verfahren. Darin sind u.a. auch die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Versorgungsträger sowie vieler anderer, möglicherweise betroffener öffentlicher Einrichtungen geregelt.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Planen und Bauen
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.6@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fuhrmann:
Tel: 02432 4900-503