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Bebauungspläne
Aufbauend auf den mehr allgemeinen und flächenhaften Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan als Satzung die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet der Gemeinde. So wird im Bebauungsplan u.a. folgendes rechtsverbindlich festgesetzt:
- Die Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
- Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)
- Die überbaubare Grundstücksfläche
- Andere Nutzungen von Flächen (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche) usw.
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach dem dort genau festgelegten Verfahren. Darin sind u.a. auch die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Versorgungsträger sowie vieler anderer, möglicherweise betroffener öffentlicher Einrichtungen geregelt.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
Bei Anfragen: Lage des Grundstückes
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Planen und Bauen
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.6@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Aufbauend auf den mehr allgemeinen und flächenhaften Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan als Satzung die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet der Gemeinde. So wird im Bebauungsplan u.a. folgendes rechtsverbindlich festgesetzt:
- Die Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
- Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)
- Die überbaubare Grundstücksfläche
- Andere Nutzungen von Flächen (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche) usw.
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach dem dort genau festgelegten Verfahren. Darin sind u.a. auch die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Versorgungsträger sowie vieler anderer, möglicherweise betroffener öffentlicher Einrichtungen geregelt.
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei Anfragen: Lage des Grundstückes
https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/18495/show