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Lärmaktionsplanung

Beschreibung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 18. Juli 2002, wurde bereits vor über 20 Jahren eine Richtlinie zu Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zielt die EU-Umgebungslärmrichtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Hierzu sind für bestimmte Gebiete und Lärmquellen strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren und Lärmaktionspläne aufzustellen.

Für die Stadt Wassenberg bestand die Verpflichtung, erstmals bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Erstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Wassenberg wurde vom Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV) durchgeführt. Der Lärmaktionsplan wurde am 20.06.2024 vom Rat der Stadt Wassenberg beschlossen.

Dokumente zur Lärmaktionsplanung finden Sie unter Downloads.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen