Zweite Wasseruhr/Gartenwasserzähler
Beschreibung
Die bezogene Frischwassermenge kann zur Reduzierung der Abwassergebühren um die nachgewiesenen, auf dem Grundstück verbrauchten, zurückgehaltenen oder aus sonstigen Gründen bezogenen, aber rechtmäßig nicht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleiteten Wassermengen gemindert werden.
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser, das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Sobald ein Zwischenzähler eingebaut wurde, ist dies der Stadt umgehend mitzuteilen. Die Mitteilung des Zählerstandes, bezogen auf das Kalenderjahr, hat bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist) zu erfolgen. Fällt der 15.01. auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Ausschlussfrist am darauffolgenden Montag. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird für ein Kalenderjahr kein Antrag auf Berücksichtigung von Wasserschwundmengen gestellt, wird bei einem Antrag für ein darauffolgendes Kalenderjahr von der Differenz zu dem zuletzt gemeldeten Zählerstand nur der Anteil berücksichtigt, welcher zeitanteilig auf das beantragte Kalenderjahr entfällt.
Es wird empfohlen, bei Erstbeantragung eines Gartenwasserzählers vorher telefonischen Kontakt unter 02432/4900-708 aufnehmen.
Für die Installation eines Gartenwasserzählers sind folgende technische Hinweise zu beachten:
1.
Der Zwischenwasserzähler ist (in Fließrichtung) vor dem Wasserhahn in der Wasserleitung zu installieren (siehe Abbildung 1).
Die Leitung ist zudem vor und nach dem Zwischenwasserzähler mit der Wand zu verbinden.
Es wird empfohlen, (sofern technisch möglich) die Installation des Zwischenwasserzählers im Hausinneren vorzunehmen, um Frostschäden vorzubeugen.
Abbildung 1:
2.
Die Installation eines Zwischenwasserzählers durch einfaches Aufschrauben an den Wasserhahn ist nicht zulässig (siehe Abbildung 2).
Eine Verplombung von Zwischenwasserzählern durch die Stadt findet nicht statt. Auch eine Verplombung durch Dritte (z. B. Installationsbetrieb) wird nicht akzeptiert.
Abbildung 2:
3.
Sofern eine Installation des Zwischenwasserzählers in Fließrichtung vor dem Wasserhahn möglich ist, wird eine Installation nach dem Wasserhahn nicht akzeptiert, auch wenn diese zusätzlich gesichert ist (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3:
4.
Sofern eine Installation des Zwischenwasserzählers in Fließrichtung vor dem Wasserhahn aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Installation nach dem Wasserhahn akzeptiert werden, wenn die Leitung vor und nach dem Zwischenwasserzähler mit der Wand verbunden ist (siehe Abbildung 4).
Hierfür ist durch eine ausreichende Begründung und Dokumentation zu belegen, warum die Installation vor dem Wasserhahn technisch nicht möglich ist.
Abbildung 4:
5.
Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z. B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind von der Stadt Wassenberg abzunehmen. Der Zählerstand ist jährlich dem Fachbereich Finanzen und Beteiligungen mitzuteilen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Steueramt
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fachbereich.5@wassenberg.de
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E-Mail: fachbereich.5@wassenberg.de
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