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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Wer körperlich behindert ist und einen Schwerbehindertenausweis besitzt, steht unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetzes. Außerdem erhält er verschiedene Vergünstigungen, wie zum Beispiel

  • steuerliche Erleichterungen,
  • Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr und
  • Vergünstigungen beim Wohnen.

Des Weiteren kann bei bestimmten Voraussetzungen (Merkmale „aG“, „Bl“ oder „G“) eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte erteilt werden.

Für die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung in Heinsberg – Amt für Soziales-, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg zuständig.

Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Wassenberg erhältlich. Wir leiten die Unterlagen dann für Sie weiter.

Die Kreisverwaltung setzt sich dann mit Ihrem Arzt in Verbindung und fordert die benötigten Unterlagen an. Aufgrund dieser Unterlagen wird dann der Grad der Behinderung ermittelt und über den Anspruch entschieden.

Haben Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis und soll dieser nur verlängert oder erneuert werden, können Sie dies auch im Bürgerservice der Stadt Wassenberg erledigen lassen.

Antrags- und Bearbeitungsfristen:

Ist auf dem Schwerbehindertenausweis noch ein Verlängerungsfeld frei, erfolgt die Verlängerung sofort. Sind auf Ihrem Schwerbehindertenausweis alle Verlängerungsfelder belegt, leiten wir für Sie einen Antrag auf Neuaustellung Ihres Ausweises an die Kreisverwaltung in Heinsberg weiter.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen