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Reisepass/ePass

Beschreibung

Hinweis: Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch!

 

Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels erhalten Sie beim Auswärtigen Amt  (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html ).

Achten Sie darauf, dass einige Staaten eine längere Gültigkeit des Reisepasses verlangen. Über die jeweiligen Sonderregelungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

 

  • Ein aktuelles und biometrisches Lichtbild
  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass in den letzten 10 Jahren nicht in Wassenberg ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
  • Den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, bzw. Ihren vorläufigen Reisepass oder gegebenenfalls den Kinderausweis/Kinderreisepass müssen wir Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit einziehen bzw. entwerten.

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich.
  • Die Ausweise der Sorgeberechtigten

Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

Bei Auslandsdeutschen mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden (Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen sich an die jeweilige deutsche Botschaft oder das jeweilige deutsche Konsulat bzw. Generalkonsulat wenden)

  • ein Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
  • Sollte der alte Reisepass nicht bereits bei einer deutschen Auslandsvertretung in den Niederlanden bzw. Belgien ausgestellt sein, wird zusätzlich eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Meldebehörde benötigt.
  • Wird ein neuer Reisepass aufgrund einer durchgeführten Namensänderung notwendig, wird eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch benötigt (sollte die Eheschließung bzw. Namensänderung außerhalb Deutschlands stattgefunden haben und wurde diese Änderung nicht durch ein deutsches Standesamt abschließend beurkundet, müssen Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Amsterdam (Tel.: 0031-205747700) bzw. die Botschaft in Brüssel (Tel.: 0032-27871831) wenden).

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3 Arbeitstage (keine Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

Antragstellung

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

Wenn Sie in Wassenberg nur eine Nebenwohnung haben, sollten Sie den Antrag zweckmäßigerweise bei dem Einwohnermeldeamt am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen.

Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage). Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen. Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) mitbringen.

 

  • Reisepass über 24 Jahre: 70,00 Euro
  • Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro

  • Reisepass Express über 24 Jahre: 102,00 Euro
  • Reisepass Express unter 24 Jahre: 69,50 Euro

  • Reisepass 48 Seiten über 24 Jahre: 92,00 Euro
  • Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre: 59,50 Euro

  • Reisepass 48 Seiten/Express über 24 Jahre: 124,00 Euro
  • Reisepass 48 Seiten/Express unter 24 Jahre: 91,50 Euro

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

Auslandsdeutschen mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden (Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen sich an die jeweilige deutsche Botschaft oder das jeweilige deutsche Konsulat bzw. Generalkonsulat wenden):

  • Reisepass über 24 Jahre: 140,00 Euro
  • Reisepass unter 24 Jahren: 75,00 Euro 
  • Reisepass Express über 24 Jahre: 172,00 Euro
  • Reisepass Express unter 24 Jahre: 107,00 Euro

  • Reisepass 48 Seiten über 24 Jahre: 162,00 Euro
  • Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre: 97,00 Euro

  • Reisepass 48 Seiten/Express über 24 Jahre: 194,00 Euro
  • Reisepass 48 Seiten/Express unter 24 Jahre: 129,00 Euro

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen