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Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Zur Antragstellung ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.

Was genau wird gefördert?
  • Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
  • Hartz IV/Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und
  • bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten.

Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt. Ausnahme: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge können Sie unter Links als PDF-Datei herunter laden.

Kann ich mehrere Leistungen beantragen?

Es ist durchaus möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Zuständige Kontaktpersonen:

  • Wohngeld: Frau Schlösser
  • Asyl: Frau Stumm
  • Grundsicherung: Frau Hartmann/Frau Minkenberg
  • Wohngeld: Frau Schlösser
  • Asyl: Frau Gärtner
  • Grundsicherung: Frau Hartmann

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen