Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialhilfe/Grundsicherung/Wohngeld)
Kurzbeschreibung
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.
Beschreibung
Gefördert werden zum Beispiel:
- Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
- Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- Lernförderung,
- Mittagsverpflegung,
- Soziale und kulturelle Teilhabe.
Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt (lediglich Empfangende von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen einen Antrag hierzu stellen). Alle anderen Leistungen müssen hingegen zwingend beantragt werden. Die parallele Beantragung mehrerer Leistungen ist möglich.
Wichtig: Anträge in Zusammenhang mit der Gewährung von Wohngeld werden durch den Kreis Heinsberg bearbeitet und von der Stadt Wassenberg lediglich entgegengenommen und an den Kreis weitergeleitet. Rückfragen sind ausschließlich an das Amt für Soziales des Kreises Heinsberg/Bildungs- und Teilhabepaket zu richten.
§ 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsbescheid
Grundsicherung/Sozialhilfe/Asyl: Zuständigkeit Stadt Wassenberg. Je nach Aufwand werden zur Bearbeitung etwa eine bis vier Wochen benötigt.
Wohngeld: Zuständigkeit Kreisverwaltung Heinsberg. Aktuell kommt es dort zu maßgeblich längeren Bearbeitungszeiten, die nach hiesiger Kenntnis drei bis sechs Monate dauern. Dies kann durch die Stadt Wassenberg leider nicht beeinflusst werden.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
- Sozialhilfe oder
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
- Wohngeld erhalten.
- Frau Hartmann – Grundsicherung/Sozialhilfe – Buchstabenbereich B-J
- Frau Minkenberg – Asyl und Grundsicherung/Sozialhilfe – Buchstabenbereich K-P
- Frau Rademacher – Grundsicherung/Sozialhilfe – Buchstabenbereich Q-Z und A und Wohngeld im Buchstabenbereich M-Z
- Frau I. Schlösser – Wohngeld – Buchstabenbereich A-L
Bei Empfang von Wohngeld: Kreisverwaltung Heinsberg
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Sozialamt
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- Straße: Roermonder Straße Hausnummer: 25-27
- PLZ: 41849 Ort: Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-0 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
sozialamt@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-405
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E-Mail: wohngeldstelle@wassenberg.de
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Telefon: 02432 4900-404
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E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de
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Telefon: 02432 4900-403
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E-Mail: sozialamt@wassenberg.de
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Telefon: 02432 4900-408
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E-Mail: sozialamt@wassenberg.de