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Personalausweis

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen, Erklärungen und Vollmachten zur Beantragung eines Personalausweises/vorläufigen Personalausweises.

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Führerschein oder Geburts-/Abstammungsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)

Zudem benötigen Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden (Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen sich an die jeweilige deutsche Botschaft oder das jeweilige deutsche Konsulat bzw. Generalkonsulat wenden) zusätzlich:

  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
  • eventuell letzte Abmeldebescheinigung Deutschland

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Es besteht auch die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline, hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sollte das Sperrkennwort nicht mehr vergügbar sein, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion im Bürgerservice deaktivieren lassen. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig.

Der Personalausweis bietet die Möglichkeit, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Hierdurch besteht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten (nur auf Wunsch verfügbar).

Ab dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht, so dass nun auch Kinder ab 6 Jahren bei der Beantragung dabei sein müssen. Die Unterschrift ist erst ab dem 10. Lebensjahr abzugeben.

Gültigkeitsdauer:

Personalausweis

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

vorläufiger Personalausweis

  • maximal 3 Monate

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem angefügten Link: www.personalausweisportal.de

  • Personalausweis ab 24 Jahren: 37 Euro
  • Personalausweis bis 24 Jahren: 22,80 Euro 
  • Personalausweis Auslandsdeutsche (Wohnsitz in Belgien/Niederlanden) ab 24 Jahre: 67,00 Euro
  • Personalausweis Auslandsdeutsche (Wohnsitz in Belgien/Niederlanden) bis 24 Jahre: 52,80 Euro

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen