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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Hier finden Sie Informationen, Erklärungen und Vollmachten zur Beantragung eines Personalausweises/vorläufigen Personalausweises.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline; hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sollte das Sperrkennwort nicht mehr vergügbar sein, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion im Bürgerservice deaktivieren lassen. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig.
Der Personalausweis bietet die Möglichkeit, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Hierdurch besteht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten (nur auf Wunsch verfügbar).
Fingerabdrücke:
Seit dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht, so dass nun auch Kinder ab 6 Jahren bei der Beantragung dabei sein müssen. Die Unterschrift ist erst ab dem 10. Lebensjahr abzugeben.
Gültigkeitsdauer:
Personalausweis: 10 Jahre bzw. 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate
Digitales Lichtbild:
Für die Beantragung von Personalausweisen sowie Reisepässen wird ab Donnerstag, dem 1. Mai 2025, ein digitales Passbild zwingend erforderlich, da aufgrund einer neuen Rechtslage ab dann nur noch ausschließlich dieses Format zugelassen ist. Eine Annahme von gedruckten Passbildern ist ab dann nicht mehr möglich.
Antragstellende haben künftig die folgenden zugelassenen Möglichkeiten, ein solches Passbild anfertigen zu lassen:
- Bei Fotografinnen und Fotografen, die sich einem zertifizierten Dienstleister angeschlossen haben (Übersicht hier),
- unmittelbar bei zertifizierten Dienstleistern (derzeit Drogeriemarkt dm sowie der Fotofachverband RingFoto) sowie
- beim Einwohnermeldeamt. Die anfallende Gebühr beträgt hierbei 6,00 Euro.
Die digitalen Passbilder, die nicht unmittelbar vor Ort bei der Stadt Wassenberg erstellt werden, können in den genannten Fällen durch das Einwohnermeldeamt abgerufen und im Anschluss verarbeitet werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem angefügten Link: www.personalausweisportal.de
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Führerschein oder Geburts-/Abstammungsurkunde)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate, das Lichtbild muss in digitaler Form eingereicht werden)
Zudem benötigen Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden (Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen sich an die jeweilige deutsche Botschaft oder das jeweilige deutsche Konsulat bzw. Generalkonsulat wenden) zusätzlich:
- Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
- eventuell letzte Abmeldebescheinigung Deutschland
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Ferner kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.
- Personalausweis ab 24 Jahren: 37 Euro
- Personalausweis bis 24 Jahren: 22,80 Euro
- Personalausweis Auslandsdeutsche (Wohnsitz in Belgien/Niederlanden) ab 24 Jahre: 67,00 Euro
- Personalausweis Auslandsdeutsche (Wohnsitz in Belgien/Niederlanden) bis 24 Jahre: 52,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Digitales Lichtbild Einwohnermeldeamt: 6 Euro
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-310 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
einwohnermeldeamt@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-305
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E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de
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Telefon: 02432 4900-304
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E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de
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Telefon: 02432 4900-303
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E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de