BIS: Suche und Detail

Bombenfund/Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Kurzbeschreibung

Auch heute werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Beschreibung

Was sind Kampfmittel?

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte „Blindgänger“ wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

 

Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?

  • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
  • Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110)
  • Den Zugang zur Fundstelle sperren.
 

Kann man vorbeugen?

Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden.

 

Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO NRW)

Für den Antrag auf Luftbildauswertung (LBA) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Luftbildauswertung 
  • Übersichtskarte: Dem Antrag muss ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte mit zweifelsfreier Markierung der zu überprüfenden Fläche(n) beigefügt werden. Die dazugehörige Anleitung befindet sich unter Downloads "Hinweise zur Erstellung einer Karte".

 

Sollte eine Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden, dann werden zusätzlich die untenstehende Unterlagen/Infomationen benötigt. Die Unterlagen werden der anstragsstellenden Person zur Verfügung gestellt.

  • Betretungserlaubnis
  • Erklärung über die Leitungsfreiheit
  • Fotos von der zu untersuchenden Fläche nach Vollzug der vorbereitenden Maßnahmen
  • Bestätigung über den Vollzug von vorbereitenden Maßnahmen

 

Die Kampfmitteluntersuchung kann erst stattfinden, wenn alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind. So ist es erforderlich, dass auf der zu untersuchenden Fläche Ihrerseits dann folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die Herstellung der Begehbarkeit (Freischneiden von Bewuchs, Ausräumen/Freiräumen, ggf. Ebnung)
  • Entfernung von ferromagnetischen Störfeldern im Bereich der Verdachtspunkte einschließlich eines Überlappungsbereiches von mind. 5 m. (Zäune Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen)
  • Aufnahme von Oberflächenversiegelungen im Bedarfsfall.
  • Freischachten oder mindestens die deutliche Kenntlichmachung von ggf. vorhandenen Leitungen.

Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit. Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende.

Um den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit zu erbringen, muss zuerst ein Antrag auf Luftbildauswertung (LBA) beim Ordnungsamt gestellt werden. Dieses leitet den Antrag an den Kampfmittelbeseitigungsdiens (KBD) weiter und erhält nach ca. 4 Wochen das Ergebnis der LBA zurück. Im Anschluss informiert das Ordnungsamt die antragsstellende Person über das Ergebnis und teilt eventuell weitere durchzuführende Maßnahmen mit. Sollte die Auswertung eine Verdachtsfläche auf Kampfmittel aufzeigen, dann koordinieren die Mitarbeiter des KBD zusammen mit dem Ordnungsamt die Kampfmittelsuche. 

Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft.

Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

 

Kostet mich die Untersuchung etwas?

Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund.

Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen