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Fundsachen

Beschreibung

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden, damit die Fundsache der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zurückgegeben werden kann.

Fundsachen sind alle die Gegenstände, die der Eigentümerin / dem Eigentümer ohne Absicht abhanden gekommen sind. Jedoch sind Sachen, an denen die Eigentümerin / der Eigentümer den Besitz freiwillig aufgegeben hat, also mit der Absicht auf das Eigentum zu verzichten, herrenlose Sachen und damit keine Fundsache. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen wie beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte oder abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 EUR sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.

Auf Antrag können Verlustbescheinigungen für Versicherungen über verlorene und nicht wieder aufgefundene Gegenstände erteilt werden.

Sollte der Eigentümer bekannt sein, wird dieser unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer der verlorenen Sache nicht in Wassenberg wohnt und der Wohnort bekannt ist, wird die Fundsache dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Damit die Verliererin oder der Verlierer schnellstmöglich wieder an das Eigentum gelangt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände unverzüglich nach dem Fund entweder beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle abzugeben.

Als Finder/in haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Teilen Sie Ihren Eigentumsvorbehalt der Dienststelle mit, bei der Sie die Fundsache abgeben. Sobald die Fundsache beim Fundbüro angekommen ist, erhalten Sie eine Fundanzeige aus der alle für Sie wichtigen Informationen hervorgehen. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese öffentlich versteigert

Finder/in:
Personalausweis oder Reisepass

Eigentümer/in der verlorenen Sache:
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache (bei Vertretung des Eigentümers)
Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)

Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Fundsache. Die Herausgabe der Fundsache erfolgt erst nach dem Kostenersatz bzw. nach der Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Die Gebühren sind zur Zeit wie folgt gestaffelt:

Fundsachen:

  • bis 25,00 Euro - kostenfrei

  • 26,00 Euro bis 150,00 Euro - Gebühr: 10,00 €

  • 151,00 Euro bis 500,00 Euro - Gebühr: 15,00 €

  • über 500,00 Euro - Gebühr: 20,00 €

  • je weitere 500,00 Euro - Gebühr: 20,00 €

 

  • Verlustbescheinigung - Gebühr: 5,00 €
  • Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.) - Gebühr: 15,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen