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Fundtiere
Beschreibung
Bei Fundtieren ist das Ordnungsamt der Stadt Wassenberg zu informieren, wenn der Halter/Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschafsdienst des Ordnungsamtes über die Kreisleitstelle der Polizei zu informieren.
Gefundene Tiere werden dem Stadtbetrieb Wassenberg zur vorübergehenden Unterbringung oder dem Tierheim Heinsberg-Kirchhoven zur Betreuung zugeführt. Das für die Stadt Wassenberg zu zuständige Tierheim ist das
Tierheim und Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V.
Stapperstr. 85
52525 Heinsberg-Kirchhoven
Tel: 02452-7773
Fax: 02452-1565760
http://www.tierheim-heinsberg.de/
Sofern Ihnen ein Tier entlaufen ist, sollten Sie sich zunächst mit dem Fundbüro oder der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung setzen.
Die durch die vorübergehende Unterbringung von Fundtieren entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu erstatten.
Hinweise zu Hunden:
Hunde haben in der Regel einen Besitzer und sind selten allein unterwegs. Sollten Sie einen Hund alleine vorfinden, könnte er sich eventuell verlaufen haben. Fragen Sie zunächst Ihre Nachbarn, ob jemand den Hund kennt oder schon einmal gesehen hat. Sofern der Hundehalter oder die Hundehalterin für Sie nicht ermittelbar ist, kontaktieren Sie die vorgenannten Dienststellen.
Hinweise zu Katzen:
Katzen lieben ausgiebige Spaziergänge, kehren manchmal auch erst nach ein paar Tagen wieder zurück zu Ihrem Eigentümer. Sie sind in der Lage sich selbst zu versorgen, oder organisieren sich ihr Futter zu Hause, bevor es wieder auf ausgiebige Spaziergänge geht. Wenn ihnen Orte gefallen, kommen Katzen immer gerne wieder und verweilen auch dort. Im Winter ist ihr Fellkleid dick genug, um auch bei Minustemperaturen nicht frieren zu müssen.
Richtiges Verhalten:
Sie sollten zunächst die Katze ein paar Tage lang beobachten, schauen ob das Tier gepflegt und gut genährt aussieht. Katzen betteln auch nach Futter, wenn sie keinen Hunger haben. Sie haben nichts gegen etwas Wasser oder ein kleines Leckerchen einzuwenden und verweilen auch stundenlang an Orten, die ihnen gefallen. Die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht ist noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat. Daher sollten auch regelmäßige Fütterungen unterbleiben. Aus Sicherheitsgründen haben sie oft kein Halsband um. Erst wenn eindeutige Zeichen auftreten, die auf einen schlechten Zustand der Katze hindeuten, sollten Sie handeln.
Hierunter fallen insbesondere ein auffallend ungepflegtes Fell, starker Floh- oder Zeckenbefall, offene Wunden, kahle Stellen im Fell oder ein sehr abgemagerter Korpus.
Das Tier kann in der Obhut des Finders verbleiben, dann ist jedoch das Ordnungsamt zu informieren und besondere Kennzeichen des Tieres sowie Ihre Rufnummer zu hinterlassen. Sollte der Eigentümer beim Ordnungsamt anfragen und die Beschreibung mit der Meldung übereinstimmen, wird ein Kontakt zwischen Finder und Eigentümer hergestellt.
Doch bedenken Sie: Das Tier fühlt sich in der Freiheit am wohlsten. Daher nehmen Sie es nur in Ihre Obhut, wenn Sie sicher sind, dass der Katze geholfen werden muss.
BGB
Ordnungsbehördliche Behandlung von Fundsachen
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- E-Mail:
fachbereich.3@wassenberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: 02432 4900-323