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Wohnsitz ummelden

Kurzbeschreibung

Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Schauen Sie sich gerne den kurzen Erklärfilm zum Ablauf an.

Beschreibung

Ziehen Sie innerhalb des Stadtgebietes Wassenberg um, so sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Ummeldung ist erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung und mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache im Meldeamt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen: zum Onlineverfahren

 

Bundesmeldegesetz

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen