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Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung in Wassenberg auszieht und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesem Fall ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Abmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien- und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können und eine Vollmacht vorlegen.
Eine Zweit- oder Nebenwohnung muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung liegt.
Das Formular für die Abmeldung aus Deutschland sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde-) von jeder abzumeldenden Person
Wohnungsgeberbestätigung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-310 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
einwohnermeldeamt@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-305
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Telefon: 02432 4900-304
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Telefon: 02432 4900-303