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Einbürgerungen
Beschreibung
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-310 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
einwohnermeldeamt@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-304
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Telefon: 02432 4900-303
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Telefon: 02432 4900-305