Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Einbürgerungen

Beschreibung

Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

  • Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
  • Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
  • Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
  • Schulbescheinigung der Kinder
  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen