Eheschließungen
Beschreibung
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Sie können Ihre Ehe nach Terminvereinbarung oder über das Online-Formular anmelden.
Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten sinngemäß die unten gemachten Ausführungen.
Zum Heiraten gehören immer zwei. Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich oder auch online beantragt werden.
Eine Vorsprache im Rathaus ist immer verpflichtend. Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen? Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln. Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an dem im Rathaus stattfindenden Termis zur Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich.
Hochzeitstermine:
Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.
Zusätzlich können Sie am 2. Samstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr heiraten.
Örtlichkeiten:
- Trauzimmer im Rathaus
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Trauzimmer in der Burg Wassenberg
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:
- Wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
- wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
- Wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als 14 Tage). Diese entfällt bei Wohnsitz in Wassenberg.
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate).
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Was ist nach der Trauung zu beachten?
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reispasses beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Eheurkunde.
- 40,00 Euro Anmeldung
- 66,00 Euro Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
- 66,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 66,00 Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 10,00 Euro Eheurkunde, 5,00 Euro jede weitere Urkunde
- 9,00 Euro Namensänderungsbescheinigung (nur bei Namensänderung)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Straße: Roermonder Straße Hausnummer: 25-27
- PLZ: 41849 Ort: Wassenberg
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- E-Mail:
standesamt@wassenberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Standesbeamter/-in
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Telefon: 02432 4900-323
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E-Mail: standesamt@wassenberg.de