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Wohnsitz anmelden

Kurzbeschreibung

Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Schauen Sie sich gerne den kurzen Erklärfilm zum Ablauf an.

Beschreibung

Wer in Wassenberg eine Wohnung bezieht, hat dies innerhalb von zwei Wochen persönlich oder online beim Meldeamt anzuzeigen.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen: zum Onlineverfahren

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.

Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es, wenn einer der meldepflichtigen Personen im Meldeamt vorspricht. Auch ist es möglich, dass die meldepflichtige Person sich vertreten lässt. Sollte eine Person die meldepflichtige Person vertreten, muss diese jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die meldepflichtige Person erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung). Der von der meldepflichtigen Person ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein ist mitzubringen.

Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen