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Beglaubigungen

Beschreibung

Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von Standesbeamten erstellt werden und zwar an dem Ort, in dem das ursprüngliche Ereignis beurkundet worden ist.

Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
  • Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg
  • Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2,00 Euro pro Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
  • 3,75 Euro pro Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen