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Abfallentsorgung

Beschreibung

In der Stadt Wassenberg besteht ein möglichst bürgerfreundliches Müllsammelsystem. Nahezu alle Wertstoffe und Abfälle werden am Haus durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen abgeholt. Dabei wird jede Wertstoff- bzw. Abfallart durch besondere Sammelgefäße (z.B. für Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen, Restmüll) erfasst. Zusätzlich werden Grünabfälle, Sperrmüll und Elektroschrott am Haus abgeholt. Auf Antrag kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch die Bio-Tonne gestellt und am Haus abgeholt werden.

Die Stadt stellt jedem Haushalt einen Abfallkalender zu, der die jeweils gültigen Abfuhrtermine und Einzelheiten zur Abfallentsorgung enthält. Den Abfallkalender finden Sie hier auch unter Downloads.

Benachrichtigungen per E-Mail können Sie jetzt weiterhin über das Abfall-NAVI des Kreises Heinsberg beziehen. Hierfür ist eine Anmeldung unter folgender Adresse notwendig:

https://abfallnavi.de/heinsberg/

Als Alternative steht Ihnen die auch die abfallapp Kreis Heinsberg für iOS und Android zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anregungen zur Abfallentsorgung steht Ihnen die Stadt Wassenberg weiterhin gerne zur Verfügung.

 

Hier einige Informationen zu den einzelnen Abfallarten:

Hausmüll

Die Sammlung erfolgt über Müllgefäße in den Größen 35 l oder 50 l, sowie den im Handel erhältlichen, zugelassenen speziellen Abfallsäcken der Firma Lankes. Bitte achten Sie darauf, dass die Gefäße geschlossen sind, da überfüllte Gefäße oder Gefäße ohne Deckel nicht geleert werden.

Sie können zwischen einer wöchentlichen oder vierzehntägigen Abfuhr wählen.

Gelbe Tonne/Gelber Sack

Die gelbe Tonne / der gelbe Sack dient zur Sammlung jeglicher Verkaufsverpackungen die mit einem grünen Punkt gekennzeichnet sind, mit Ausnahme von Glas und Papier/Pappe/Karton. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender der Stadt.

Grüne Tonne / Altpapier

Zum Altpapier gehören Papier, Pappe und Kartons (auch Verkaufsverpackungen). Das Altpapier ist gebündelt oder in Kartons oder in der grünen Tonne bereitzustellen.

Sperrgut/Sperrmüll

Sperrgutanmeldungen müssen mit den Anforderungskarten zur Sperrgutabfuhr, die dem Abfallkalender beigefügt sind, erfolgen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.

Die Anforderungskarten können auch zur kostenlosen Selbstanlieferung von 2 m³ Sperrmüll bei den Kleinanlieferplätzen in Rothenbach (Tel.: 02452-136655) und Gangelt-Hahnbusch (Tel. 02452-136645) zu den dort geltenden Öffnungszeiten genutzt werden. Die Anforderungskarten sind ausgefüllt – unter Vorlage des Personalausweises – bei dem Kleinanlieferplatz abzugeben. Darüber hinaus können größere Mengen Sperrmüll gebührenpflichtig nur bei dem Kleinanlieferplatz in Gangelt-Hahnbusch angeliefert werden.

Sperrmüll aus Holz wird getrennt gesammelt. Holz und sonstiger Sperrmüll sind daher getrennt zur Abfuhr bereitzustellen. Sperrige Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Holzabfälle aus Baumaßnahmen oder Renovierung, Holzpaletten, Gegenstände aus Abriss oder Umbau, Spiegel, Glasscheiben, befüllte Säcke und Kartons sind von der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen.

Elektroschrott

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht zum Sperrmüll oder in die Hausmülltonne. Haushaltskältegeräte, die als Elektrogroßgeräte einzustufen sind, werden gemeinsam mit Elektronik- und Elektrogroßgeräten abgeholt. Elektrogroßgeräte sind z.B. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Ölradiatoren, Kühlgeräte, Gefrierschränke, Fernseher, Computer, Musikanlagen.

Kleingeräte (z.B. Haartrockner, Rasierer, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Toaster, Telefone, Laptops, Tastaturen, Handys, Videokameras, Radios, Bohrmaschinen, CD-Player, Leuchtstoffröhren) werden nicht gesammelt und können kostenlos zu den Öffnungszeiten bei den Kleinanlieferplätzen in Rothenbach (Tel.: 02452-136655) und Gangelt-Hahnbusch (Tel. 02452-136645) bei der dortigen Sammelstelle abgegeben werden. Die großen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Haushaltskältegeräte müssen gesondert zur Abholung schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt mittels der dem Abfallkalender beiliegenden Anforderungskarten; der Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt

Grünabfälle

Jährlich werden vier Bündelsammlungen durchgeführt. Die Bündellänge ist auf max. 1 m beschränkt; der Stammdurchmesser darf höchstens 10 cm betragen (zum Binden der Bündel bitte keinen Draht verwenden, Lametta etc. von bereitgestellten Weihnachtsbäumen bitte vorher entfernen). Baumwurzelstöcke bis zu 10 cm Durchmesser können bereitgestellt werden. Nicht gebündelte, in Überlänge oder in Behältnissen bereitgestellte Gartenabfälle werden nicht abgefahren. Größere Wurzelstöcke sind ebenfalls von der Sammlung ausgeschlossen und können durch den Besitzer unmittelbar einer zugelassenen Recyclinganlage zugeführt werden. Die nächste Anlage befindet sich bei der Fa. A. Frauenrath in Heinsberg, Max-Planck-Straße 8 (Tel. 02452/189 524). Preise und Anlieferungszeiten können dort erfragt werden.

Laub kann bei der im Abfallkalender festgelegten „Laubsammlung“ in offenen Behältnissen zur Entleerung bereitgestellt werden. Die Behältnisse sollten nicht über 240 l groß sein und von einer Person gehoben werden können. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Im Rahmen einer getrennten Erfassung von Grün- und Bioabfällen erfolgt eine kontrollierte Annahme auf dem Gelände des Baubetriebshofes, Ossenbrucher Weg 4; dort können Einwohner (gewerbliche Anlieferungen sind ausgeschlossen) der Stadt samstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Grünschnitte, Blumenreste, Wildkräuter, Obst- und Gemüseabfälle anliefern (Baumwurzelstöcke sind ausgeschlossen). Die Anlieferung von kleingartenüblichen Mengen mit Zweirad, PKW, PKW mit Einachsanhänger oder sonstigem Zugfahrzeug mit PKW-Einachsanhänger ist gebührenfrei. Für die Benutzung der Annahmestelle sind die zur Anlieferung genutzten Fahrzeuge zu kennzeichnen. Zur Kennzeichnung gibt es Berechtigungsmarken. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar mit der Erstanlieferung an der Eingangskontrolle zur Anlage. Zum Nachweis der Legitimation sind der gültige Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) vorzulegen.

Darüber hinaus haben Einwohner der Stadt Wassenberg die Möglichkeit, gegen Vorlage einer gesonderten Berechtigungskarte bis zu 2 x im Jahr Grünabfälle mit einem Traktor und einem Einachsanhänger, der nicht als PKW-Anhänger einzustufen ist, ab frühestens 11.30 Uhr auf der Annahmestelle anzuliefern. Die Berechtigungskarte wird durch die Stadtverwaltung auf Anforderung ausgegeben. Der nach dieser Karte berechtigte und bezeichnete Abfallbesitzer hat bei der Anlieferung die Karte zusammen mit seinem Identitätsnachweis (Bundespersonalausweis, Reisepass u.ä.) dem Personal der Annahmestelle vorzulegen. Die Anfahrt erfolgt über die Fahrspur „Anlieferung ohne Grünplakette“. Traktorbesitzer erhalten keine Plakette.

Alle anderen bzw. weiteren Anlieferungen sind gebührenpflichtig. Bei der Anlieferung mit sonstigen Fahrzeugen (z.B. LKW, Traktor) und/oder großen Einachsanhängern beträgt die Gebühr 50,00 € je Anlieferung, bei Anlieferung mit sonstigen Fahrzeugen (z.B. LKW, Traktor) ab Zweiachsanhängern ist eine Gebühr von 100,00 € je Anlieferung zu entrichten.

Die Bediensteten des Baubetriebshofs sind berechtigt, Anlieferungen zu untersagen, soweit die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht ausreichend erbracht werden; insbesondere wird die Berechtigung zur Anlieferung von kleingartenüblichen Mengen ausgeschlossen, soweit der/die Berechtigte(n) die vorgeschriebene dauerhafte und fest mit dem Fahrzeug verbundene Anbringung der Berechtigungsplakette ablehnt. Ersatzweise ist eine (kostenpflichtige) Entsorgung der Grünabfälle durch Abfallbesitzer über die Entsorgungsanlagen des Kreises Heinsberg oder über eine zugelassene gewerbliche Anlage möglich. Die nächste gewerbliche Anlage betreibt die Firma Frauenrath in Heinsberg, Max-Planck-Straße 8 (Tel. 02452/189 524).

Biotonne

Sie können die Bereitstellung einer zusätzlichen Bioabfalltonne in den Größen 120 l oder 240 l beantragen. Die Leerung erfolgt vierzehntäglich.

In die Bioabfalltonne gehören Gartenabfälle wie Laub, Blumenerde, Wildkräuter, Rasenschnitt, Staudenrückschnitt, Strauch- und Heckenschnitt (bis 5 cm Durchmesser), sowie Küchenabfälle wie Obstreste (z.B. Fruchtschalen, Fallobst), Gemüseputzreste (z.B. Kartoffelschalen, Salat- und Kohlrabiblätter), keine weiteren Speisereste!, Tee- und Kaffeesatz mit Filter, Eierschalen.

Schadstoffe

wie Lacke, Lösungsmittel (z.B. Pinselreiniger), Spraydosen, Säuren (z.B. Entwickler), Laugen (z.B. flüssige Haushaltsreiniger), Pflanzenschutzmittel, Fette, Batterien und Chemikalien aller Art können in haushaltsüblichen Kleinmengen auf dem Gelände des Kleinanlieferplatzes in Rothenbach unentgeltlich abgegeben werden. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Darüber hinaus können die Schadstoffe aus Haushalten täglich zu den Öffnungszeiten an dem Kleinanlieferplatz Gangelt- Hahnbusch unentgeltlich abgegeben werden.

Altmedikamente werden über die Restmülltonne einer schadlosen Verbrennung zugeführt. Altöl kann über den Handel bei deren Verkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden.

Hausmüll:

  • bei wöchentlicher Entsorgung:
    • für ein 35 l-Gefäß 168,00 €
    • für ein 50 l-Gefäß 219,00 €
  • bei zweiwöchentlicher Entsorgung:
    • für ein 35 l-Gefäß 84,00 €
    • für ein 50 l-Gefäß 109,50 €
    • für ein 1.100 l-Gefäß 2.409,00 €

Altpapier:

Sie können eine grüne Tonne (Altpapier) kostenlos bei der Stadt beantragen.

Gelbe Tonne:

Sie können eine gelbe Tonne kostenlos bei der Stadt beantragen.

Biotonne:

  • 120 l Bioabfalltonne: 14-tgl. Leerung (Kosten 89,28 €/Jahr) / Monate Oktober bis März 4-wöchentliche Leerung (Kosten 69,66 €/Jahr)          
  • 240 l Bioabfalltonne: 14-tgl. Leerung (Kosten 90,72 €/Jahr) / Monate Oktober bis März 4-wöchentliche Leerung (Kosten 71,10 €/Jahr)