Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen Fischerei ausüben möchte, benötigt in der Regel einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe entrichten. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
Beschreibung
Nähere Auskünfte zur Fischerprüfung erteilt die Untere Fischereibehörde (Kreis Heinsberg). Das Mindestalter für eine Zulassung beträgt 12 Jahre.
Das Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen hat sich zum 1. Juli 2026 grundlegend geändert. Der Fischereischein wird nicht mehr wie bisher vor Ort im Papierformat erteilt, sondern als Scheckkarte auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe ist losgelöst vom Fischereischein beim aktiven Ausüben der Fischerei nach wie vor für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.
Personen, die ihre Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 abgelegt haben, werden automatisch im neuen Fischereiregister angelegt und können Fischereischeine direkt online beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen sowie die Fischereiabgabe entrichten. Für die Online-Beantragung ist die Einrichtung eines BundID-Kontos erforderlich. Die Antragstellung kann auch bei der Stadtverwaltung erfolgen; hierfür ist ein Termin erforderlich und die Verwaltungsgebühr fällt entsprechend höher aus.
Inhabende von Fischereischeinen oder mit Prüfungszeugnis vor dem 1. Juli 2026 müssen zur Antragstellung zwingend nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung erscheinen, um im neuen Fischereiregister angelegt zu werden. Der alte Fischereischein oder das Prüfungszeugnis sowie ein gültiges Ausweisdokument sind vorzulegen. Nach erfolgter Erfassung kann die Fischereiabgabe dann zukünftig ebenfalls selbstständig online entrichtet werden.
Die Scheckkarte wird zentral vom Land Nordrhein-Westfalen einige Wochen nach Antragstellung per Post verschickt. Für die Übergangszeit erhalten Sie entweder als Ausdruck oder als Datei den Nachweis des Fischereischeins und den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Erforderlich für die Fischereiausübung ist das Mitführen des Fischereischeins sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe, wie bisher wahlweise für ein Jahr oder für fünf Jahre. Die Fischereiabgabe ist seit dem 1. Juli 2026 auch durch Inhabende von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern zu entrichten, die in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.
Alte Fischereischeine im Papierformat behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Auf Wunsch kann bereits jetzt ein Fischereischein im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Die bereits bezahlte Fischereiabgabe für die folgenden Kalenderjahre wird hierbei erfasst, sodass diese nicht doppelt entrichtet wird.
Der bisherige Jugendfischereischein für Personen zwischen 10 und 16 Jahren ist entfallen; sie dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers auch ohne eigenen Fischereischein die Fischerei ausüben, ein Personalausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen.
Landesfischereigesetz (LFischG), Landesfischereiverordnung (LFischVO), Fischereischeinverwaltungsanwendungsverordnung (FischAVO)
- Personalausweis
- BundID-Konto bei Online-Beantragung über Land Nordrhein-Westfalen
- Alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis über die Fischerprüfung
- Versand der Scheckkarte durch das Land Nordrhein-Westflaen: etwa 7 bis 8 Wochen
- Sofortige Ausstellung eines Nachweises des Fischereischein sowie Entrichtung der Fischereiabgabe
Persönliche Vorsprache erforderlich bei Inhabenden von Fischereischeinen, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden.
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Wassenberg
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Entrichtung der Verwaltungsgebühr und ggf. Fischereiabgabe
- Sofortiger Nachweis, Versand der Scheckkarte durch das Land
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 30 Euro (davon anteilig 18 Euro Land Nordrhein-Westfalen; 12 Euro Stadt Wassenberg)
- Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22 Euro (davon 10 Euro Fischereiabgabe; 4 Euro Verwaltungsgebühr Land Nordrhein-Westfalen; 8 Euro Verwaltungsgebühr Stadt Wassenberg)
- Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50 Euro (davon 30 Euro Fischereiabgabe; 12 Euro Verwaltungsgebühr Land Nordrhein-Westfalen; 8 Euro Verwaltungsgebühr Stadt Wassenberg)
- Bei der Online-Beantragung, sofern Sie im Fischereiregister angelegt sind, entfällt die Verwaltungsgebühr für die Stadt Wassenberg)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Roermonder Straße Hausnummer: 25-27
- PLZ: 41849 Ort: Wassenberg
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- E-Mail:
fachbereich.3@wassenberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Standesbeamter/-in
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Telefon: 02432 4900-343
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E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de