Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Führungszeugnisse

Beschreibung

Ein Führungszeugnis können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen. Es wird unterschieden zwischen einem so genannten privaten Führungszeugnis mit der Belegart "N" und einem behördlichen Führungszeugnis mit der Belegart "O". Das Führungszeugnis mit der Belegart "N" wird an Ihre Wohnungsanschrift geschickt. Das Führungszeugnis mit der Belegart "O" wird an eine Behörde geschickt.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
  • Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
  • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII  - SGB XII -)
  • Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die die EU-Staatsangehörigkeit - alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit - besitzen)

Das Einwohnermeldeamt sendet Ihren Antrag an das Bundeszentralregister zum Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. 

Bei freigeschalteter Online-Funktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels kann die Beantragung unabhängig vom Wohnsitz online beim Bundesamt für Justiz erfolgen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Bundeszentralregistergesetz

  • Der Grund für die Beantragung muss angegeben werden
  • Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr können das Führungszeugnis selber beantragen
  • Beim behördlichen Führungszeugnis muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck angegeben werden

Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage. 

13,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen