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Steuerliche Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Kurzbeschreibung
Steuerliche Bescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern verlangt und belegen, dass Gewerbetreibende ihren öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerben erforderlich. Sie ist u.a. auch Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz.
Die steuerliche Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gewerbeamtes.
Die steuerliche Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 6, -- € je Bescheinigung.
Die steuerliche Bescheinigung kann persönlich bei der Stadtkasse beantragt und direkt ausgestellt werden. Die Bescheinigung kann auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall ist die Gebühr in Höhe von 6, -- € vorab zu überweisen.
Onlinedienstleistung
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02432 4900-709 - Fax:
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