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Steuerliche Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

online möglich

Kurzbeschreibung

Steuerliche Bescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern verlangt und belegen, dass Gewerbetreibende ihren öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerben erforderlich. Sie ist u.a. auch Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz.

Die steuerliche Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gewerbeamtes.

Die steuerliche Bescheinigung kann persönlich bei der Stadtkasse beantragt und nach erfolgter Gebührenbegleichung direkt ausgehändigt werden. 

Zudem besteht die Möglichkeit, eine steuerliche Bescheinigung online im Wirtschaft-Service-Portal anzufordern. Die Gebühr wird nicht sofort bei Antragsstellung fällig. Erst nach Abschluss der Bearbeitung durch die Stadtkasse erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das Witschaftserviceportal. Die steuerliche Bescheinigung wird Ihnen nach Eingang der Zahlung auf dem Postweg zugesandt.

Die steuerliche Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 6, -- € je Bescheinigung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen