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Lernmittelfreiheit
Beschreibung
Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schüler/innen der öffentlichen Schulen die erforderlichen Lernmittel grundsätzlich zum befristeten Gebrauch leihweise durch den Schulträger zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel tragen teils der Schulträger, teils die Erziehungsberechtigen oder der/die volljährige Schüler/in.
Das Schulministerium legt einheitlich für das Land Nordrhein-Westfalen für jede Schulform einen sogenannten Durchschnittsbetrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmitteln entspricht.
Der auf die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen entfallende Eigenanteil beträgt zurzeit ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages. Welche Schulbücher über den Eigenanteil zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule.
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) entsprechend § 96 Schulgesetz NRW (SchulG NRW).
Darüber hinaus übernimmt die Stadt Wassenberg den Eigenanteil für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Anträge auf Übernahme des Eigenanteils können beim Fachbereich 2 - Bildung gestellt werden.
§ 96 SchulG NRW i.V.m. der Verordnung über die Durchschnittsbeiträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG NRW
Bei der Antragstellung sind der aktuelle Bewilligungsbescheid über entsprechende Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG sowie eine entsprechende Quittung der Schule über die angeschafften Schulbücher einzureichen.
Zuständige Einrichtungen
- Schulangelegenheiten
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- E-Mail:
fachbereich.2@wassenberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-220