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Bordsteinabsenkung
Beschreibung
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher und bequem erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg mit Bordstein überfahren?
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung.
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu beauftragen und nach den Auflagen des Tiefbauamtes herzustellen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-0 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
info@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-543