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Vereins- und Jugendförderung
Beschreibung
Am 25.10.2012 hat der Rat der Stadt Wassenberg beschlossen, dass die Jugend- und Vereinsarbeit in Form von zweckgebundener Grund-, Projekt-, und Sonderförderung gefördert wird.
Grundförderung:
Als Grundförderung wird den Vereinen jährlich ein Beitrag in Höhe von 5,00 € je Mitglied unter 18 Jahren zu gewährt.
Projektförderung:
Als Projekförderung in Form von Tages-, Wochenend- und Ferienfreizeiten wird den Vereinen für alle Jugendlichen und deren Betreuer pauschal 5,00 € pro Teilnehmer für maximal 14 Tage pro Kalenderjahr ausgezahlt. Als Vorraussetzung müssen die Vereine vor der Durchführung des Projektes einen Antrag stellen, aus dem die Anzahl der Teilnehmenden (Name und Geburtsdatum) und die Dauer des Projektes ersichtlich ist.
Sonderförderung:
Als Sonderförderung wird den Vereinen für die Ehrenamtsarbeiten von Jugendlichen (z. B. Säuberung von Wäldern, öffentlichen Flächen etc.) ein Betrag von 5,00 € pro teilnehmender Person pro Tag und Maßnahme bereitgestellt und ausgezahlt. Die Sonderförderung gilt nicht nur für die Vereine, sondern für auch Schulklassen und anderen Gruppierungen.
Außerdem erhalten alle Vereine (mit Ausnahme der Fördervereine) eine weitere finanzielle Förderung als Beitrag zur Unterstützung der Vereins- und Jugendarbeit. Die Förderung erfolgt auf Grundlage modifizierter Kriterien. Danach erhält jeder Verein einen Sockelbetrag (Sportvereine entsprechend der Anzahl der jugendlichen Mitglieder, kulturelle und sonstige Vereine entsprechend der Zweck- und Zielausrichtung); zudem aus den jeweils verbleibenden Mitteln einen Betrag je Mitglied bis zum Alter von 18 Jahren.
Die Stadt Wassenberg erbringt für die Vereine erhebliche geldwerte Leistungen, die in der Regel kaum wahrgenommen und deshalb an dieser Stelle zumindest nachrichtlich genannt werden. Die Stadt stellt den Vereinen zur Durchführung des Spiel- und Sportbetriebes die Sportstätten (Hallen- und Außensportanlagen) kostenlos zur Verfügung. Aufgrund der zur Verfügung gestellten Stunden werden dadurch auch Vereine mit einer großen Jugendabteilung zu Recht nicht belastet, sondern angemessen großzügig berücksichtigt.
Ein Verein (§§ 21 ff. BGB) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (Vorstand und Mitgliederversammlung als Organe), der einen Gesamtnamen führt, nach außen als Einheit auftritt und in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist.
Es wird unterschieden zwischen dem rechtsfähigen Verein und dem nicht-rechtsfähigen Verein. Der rechtsfähige Verein erreicht seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er erhält dann des Zusatz "e.V." als eingetragener Verein.
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