Suche
Wahlen
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den von der Stadt Wassenberg durchgeführten Wahlen, insbesondere zu Wahlhelfern, den Wahlvorständen und der Briefwahl.
Landtagswahlen
Bundestagswahlen
Europawahlen
Kommunalwahlen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt:
- die kommunale Ebene
- die Landesebene
- die Bundesebene
- die Ebene der Europäischen Union
Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können.
Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen.
Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese „hautnah“ erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden.
Wahlvorstände
Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich.
Gemeinsame Aufgaben:
- Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
- Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer
- Aushang der Wahlbekanntmachung
- Evtl. Aushang von Hinweisschildern
- Aufstellen der Wahlkabinen
- Regelung der Pausen der Wahlhelfer
- Auszählung der Stimmzettel
Aufgaben der Wahlvorstehenden
- Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Leitung bei der Stimmenauszählung
- Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer
- Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt
Aufgaben des Schriftführers
- Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt
- Führen des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Schnellmeldung
- Anfertigung der Wahlniederschrift
Aufgaben Beisitzer
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
Wahlbezirke
Das Stadtgebiet Wassenberg ist aktuell in 19 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 19 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 19 Wahllokale befinden sich in insgesamt 9 verschiedenen Gebäuden.
Die Einteilung der Wahlbezirke der letzten Kommunalwahl (zu der Zeit noch mit 18 Wahlbezirken) finden Sie hier: Wahlbezirke – Stadt Wassenberg. Am Ende der Seite ist zudem die Veröffentlichung der künftigen Einteilung für Kommunalwahlen hinterlegt, die auch für die landes-, bundes- und europaweiten Wahlen - so auch für die Bundestagswahl 2025 - entsprechende Anwendung findet.
Briefwahl
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
- durch Beantragung per E-Mail,
- durch Online-Beantragung,
- durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
- persönliche Beantragung beim Wahlamt
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wahlamt
-
- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
-
- E-Mail:
wahlen@wassenberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02432 4900-150
-
-
Telefon: 02432 4900-101
-
-
Telefon: 02432 4900-120
-
-
Position: Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, Fachbereichsleitung Zentrale Aufgaben
-
Telefon: 02432 4900-100
-
E-Mail: fachbereich.1@wassenberg.de