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Bauleitplanung
Beschreibung
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet. Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Wassenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft – vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes – verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
Wo darf ich bauen?
Was darf ich bauen?
Wie darf ich bauen?
Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Planen und Bauen
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- Roermonder Straße 25-27
- 41849 Wassenberg
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- Telefon:
02432 4900-0 - Fax:
02432 4900-119 - E-Mail:
fachbereich.6@wassenberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02432 4900-503