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Zweitausfertigung eines Grundbesitzabgabenbescheids

online möglich

Kurzbeschreibung

Hier können Sie eine Zweitausfertigung des Grundbesitzabgabenbescheides anfordern.

Beschreibung

Die Zweitausfertigungen können persönlich beim Steueramt beantragt und direkt ausgehändigt werden. Bei schriftlicher Beantragung ist die Gebühr vorab zu überweisen. Im schriftlichen Antrag ist das Aktenzeichen sowie das Bescheiddatum anzugeben. Sofern Ihnen nicht alle Angaben vorliegen, ist dies zunächst mit dem Steueramt abzustimmen.

Um Ihnen den Zugang zu wichtigen Dokumenten zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Kopie des Grundsteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides online anzufordern. Die Bescheidkopie wird Ihnen dann auf dem Postweg übermittelt.

Nutzen Sie unser sicheres Online-Formular, um schnell und unkompliziert eine Kopie zu erhalten.

Da die Stadt Wassenberg zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, darf sie Dokumente und Daten (zum Beispiel Kopien der Steuerbescheide, Rückfragen zu Anträgen) grundsätzlich nicht per E-Mail an Bürger*innen oder deren Bevollmächtigte übermitteln. Eine elektronische Kommunikation vonseiten der Stadt Wassenberg ist grundsätzlich nur zulässig, sofern eine sichere Verschlüsselung der Daten möglich ist. Bei einer Kommunikation per einfacher E-Mail ist dies regelmäßig nicht der Fall.

Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für Zweitausfertigungen beträgt je Bescheid 2,00 €. Diese Gebühr ist bei Aushändigung oder Beantragung zu zahlen.

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