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 Zweite Wasseruhr / Gartenwasserzähler

Bei Erstbeantragung eines Gartenwasserzählers bitte Kontakt mit Frau Gielen unter 02432/4900-708 aufnehmen.

Die bezogene Frischwassermenge kann zur Reduzierung der Abwassergebühren um die nachgewiesenen, auf dem Grundstück verbrauchten, zurückgehaltenen oder aus sonstigen Gründen bezogenen, aber rechtmäßig nicht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleiteten Wassermengen gemindert werden.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser, das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Sobald ein Zwischenzähler eingebaut wurde, ist dies der Stadt umgehend mitzuteilen. Die Mitteilung des Zählerstandes, bezogen auf das Kalenderjahr, hat bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist) zu erfolgen. Fällt der 15.01. auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Ausschlussfrist am darauffolgenden Montag. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird für ein Kalenderjahr kein Antrag auf Berücksichtigung von Wasserschwundmengen gestellt, wird bei einem Antrag für ein darauffolgendes Kalenderjahr von der Differenz zu dem zuletzt gemeldeten Zählerstand nur der Anteil berücksichtigt, welcher zeitanteilig auf das beantragte Kalenderjahr entfällt. 

Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z. B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind von der Stadt Wassenberg abzunehmen. Der Zählerstand ist dem Fachbereich Finanzen jährlich anzugeben.

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.5@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gielen:
Tel: 02432 4900-708
Zweite Wasseruhr / Gartenwasserzähler

Bei Erstbeantragung eines Gartenwasserzählers bitte Kontakt mit Frau Gielen unter 02432/4900-708 aufnehmen.

Die bezogene Frischwassermenge kann zur Reduzierung der Abwassergebühren um die nachgewiesenen, auf dem Grundstück verbrauchten, zurückgehaltenen oder aus sonstigen Gründen bezogenen, aber rechtmäßig nicht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleiteten Wassermengen gemindert werden.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser, das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Sobald ein Zwischenzähler eingebaut wurde, ist dies der Stadt umgehend mitzuteilen. Die Mitteilung des Zählerstandes, bezogen auf das Kalenderjahr, hat bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist) zu erfolgen. Fällt der 15.01. auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Ausschlussfrist am darauffolgenden Montag. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird für ein Kalenderjahr kein Antrag auf Berücksichtigung von Wasserschwundmengen gestellt, wird bei einem Antrag für ein darauffolgendes Kalenderjahr von der Differenz zu dem zuletzt gemeldeten Zählerstand nur der Anteil berücksichtigt, welcher zeitanteilig auf das beantragte Kalenderjahr entfällt. 

Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z. B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind von der Stadt Wassenberg abzunehmen. Der Zählerstand ist dem Fachbereich Finanzen jährlich anzugeben.

Ablesung, Mitteilung, Stand, Abnahme https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8110/show
Steueramt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg

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