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 Bildungs- und Teilhabepaket

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Zur Antragstellung ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.

Was genau wird gefördert?
  • Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
  • Hartz IV/Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und
  • bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten.

Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt. Ausnahme: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge können Sie unter Links als PDF-Datei herunter laden.

Kann ich mehrere Leistungen beantragen?

Es ist durchaus möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Zuständige Kontaktpersonen:

  • Wohngeld: Frau Schlösser
  • Asyl: Frau Gärtner
  • Grundsicherung: Frau Hartmann

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: sozialamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schlösser:
Tel: 02432 4900-405
Frau Gärtner:
Tel: 02432 4900-403
Frau Hartmann:
Tel: 02432 4900-404
Bildungs- und Teilhabepaket

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Zur Antragstellung ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.

Was genau wird gefördert?
  • Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
  • Hartz IV/Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und
  • bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten.

Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt. Ausnahme: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge können Sie unter Links als PDF-Datei herunter laden.

Kann ich mehrere Leistungen beantragen?

Es ist durchaus möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Zuständige Kontaktpersonen:

  • Wohngeld: Frau Schlösser
  • Asyl: Frau Gärtner
  • Grundsicherung: Frau Hartmann
https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7794/show
Sozialamt
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-0
Fax 02432 4900-119

Frau

Schlösser

14.1

02432 4900-405

Frau

Gärtner

007

02432 4900-403

Frau

Hartmann

007

02432 4900-404