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Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialhilfe/Grundsicherung/Wohngeld)

Kurzbeschreibung

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.

Beschreibung

Gefördert werden:

  • Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe

Die Leistungen des Schulbedarfs werden, soweit der Schulbesuch bekannt ist, grundsätzlich ohne Antrag gewährt. Ausnahme: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag. Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. 

Es ist durchaus möglich, mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Zur Antragstellung ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die:
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
  • Wohngeld erhalten.
  • Zuständige Kontaktpersonen:

    • Wohngeld: Frau Schlösser/Frau Rademacher
    • Asyl: Frau Minkenberg
    • Grundsicherung: Frau Hartmann/Frau Minkenberg/Frau Rademacher