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 Ordnungswidrigkeiten

Falsches Parken, das Abladen von Müll in einem Park oder die nächtliche Ruhestörung sind Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarngeld geahndet werden. Die Höhe ist bundeseinheitlich geregelt. Auf dem Anhörungsbogen, den man per Post erhält, befinden sich Hinweise zu den Öffnungszeiten, den zuständigen Sachbearbeitern und der Erreichbarkeit des Ordnungsamtes. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch in aller Regel nicht erforderlich. Zur Überprüfung des Sachverhaltes reichen die schriftlichen Angaben auf dem Anhörungsbogen.

Wenn Sie die gebührenpflichtige Verwarnung nicht akzeptieren, erlässt das Ordnungsamt einen kostenpflichtigen Bußgeldbescheid, gegen den Sie Einspruch beim zuständigen Amtsgericht erheben können. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen nach Zustellung.

 

Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen